Der Turbo: verkürzte Ausbildung

Der Turbo- verkürzte Ausbildung

Dass ich mich für eine Ausbil­dung entschieden habe und welche Beweg­gründe ich hatte, habe ich ja bereits in einem Blog­bei­trag mit euch geteilt. Heute soll es um die Form gehen, ich habe mich nämlich für eine verkürzte Ausbil­dung entschieden.

Was heißt verkürzte Ausbildung?

Eine Ausbil­dung hat im Normal­fall eine Regel­zeit von 3 bis 3,5 Jahren. Eine verkürzte Ausbil­dung dauert hingegen nur 2,5 Jahre. Diese Verkür­zung kann man machen, wenn man wie ich, durch ein Jahr Prak­tikum bereits Berufs­er­fah­rung gesam­melt hat, aber auch, wenn man eine Berufs­schule besucht oder man bereits eine Ausbil­dung ange­fangen hat, selbst wenn man diese abge­bro­chen hat. Auch eine höhere Schul­bil­dung, könnte auf die Ausbil­dungs­zeit ange­rechnet werden. Die Verkür­zungs­zeit unter­scheidet sich nach den Rege­lungen der einzelnen Bundesländer.

Auch während der Ausbil­dung gibt es noch die Chance zu verkürzen. Nach den Zwischen­prü­fungen, die in der Regel in der Mitte der Ausbil­dung liegen, gibt es bei über­durch­schnitt­lich guten Leis­tungen die Möglich­keit, einen Antrag auf vorzei­tige Zulas­sung zu den Abschluss­prü­fungen zu stellen.

Was muss ich beachten?

  • Es gibt immer Mindest­aus­bil­dungs­zeiten, die einge­halten werden müssen.
  • Der Ausbil­dungs­be­trieb muss zustimmen.
  • Wenn du minder­jährig bist, muss auch dein Erzie­hungs­be­rech­tigter die Zustim­mung geben.
  • Die Verkür­zung musst du gemeinsam mit deinem Betrieb bei der zustän­digen Stelle (bspw. Die Indus­trie und Handels­kammer, bei mir ist es die IHK Mitt­lerer Nieder­rhein) bean­tragen
  • Du hast die Möglich­keit auf eine Verkür­zung, aber nicht das Recht.

Tipp: Am besten sprichst du vor dem Abschluss deines Ausbil­dungs­ver­trages mit deinem Betrieb und lässt bereits im Vertrag vermerken, dass die Möglich­keit einer Verkür­zung nach Absprache besteht, bezie­hungs­weise dass du nach Geneh­mi­gung eine verkürzte Ausbil­dung antrittst.
Wenn der Antrag während der Ausbil­dungs­zeit gestellt wird, kümmere dich früh genug drum, denn spätes­tens 1 Jahr vor Ausbil­dungs­ende muss der Antrag gestellt sein und bei Geneh­mi­gung muss dein Vertrag erneuert werden.

Du siehst, ganz so einfach ist es nicht, die Ausbil­dung zu verkürzen. Viele Abspra­chen müssen getroffen werden, Anträge gestellt werden und es gibt einiges zu beachten. Wenn es wirk­lich dein Wunsch ist, lohnt sich der Aufwand.

Bis bald,
eure Hannah

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