Hallo zusammen,
heute erzähle ich euch etwas über die Probezeit in der Ausbildung im Allgemeinen und wie meine Probezeit in der CGW verlief.
Die Probezeit beginnt am Anfang der Ausbildung und dient dem gegenseitigen Kennenlernen von Azubi und Betrieb. Sie bietet beiden Seiten das Recht einer fristlosen Kündigung.
In dieser Zeit kann man sich die Frage stellen: Passt die Ausbildung zu mir? Fühle ich mich wohl? Auf der anderen Seite kann auch der Ausbilder herausfinden ob du in den Betrieb passt. In meinem Fall verlief also alles gut!
Beide Parteien profitieren davon den richtigen Azubi/Ausbildungsbetrieb zu finden, denn die meisten Ausbildungen dauern immerhin zwei bis drei Jahre.
Ist die Probezeit geschafft, untersteht der Azubi dem Kündigungsschutz und kann nur bei schweren Verstößen gegen den Vertrag gekündigt werden.
Laut §20 des Berufsbildungsgesetzes muss die Probezeit in der Ausbildung mindestens 1 Monat und darf höchstens 4 Monate betragen. Eine Verkürzung oder Verlängerung ist nach Absprache mit dem Betrieb möglich.
Meine Probezeit betrug insgesamt vier Monate. Ich konnte in dieser Zeit herausfinden, dass die Ausbildung zum Mediengestalter auf jeden Fall etwas für mich ist und mir die Arbeit bei der CGW großen Spaß macht!
Copyright 1985 - 2025 CGW GmbH ● Impressum ● Datenschutzerklärung ● Erklärung zur Barrierefreiheit ● Kontakt
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