Ab dem 01. Dezember 2021 wird es ernst! Denn an diesem Tag tritt das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) in Deutschland in Kraft. Dies bedeutet einige Änderungen für Websites, Apps und Unternehmen. Ein Großteil davon ist bereits mit der DSGVO am 25. Mai 2018 umgesetzt worden. Jetzt gilt es, dies für Deutschland klarzustellen und konkret umzusetzen.
Die TTDSG in 5 Punkten kurz zusammengefasst
- Für Cookies auf Websites und Apps wird eine echte Einwilligung (Opt-in) des Nutzers benötigt.
- Ein Cookie Consent Banner mit festgelegten Kriterien ist auf (fast) allen Websites und Apps verpflichtend.
- Ausgenommen vom Opt-in sind technisch notwendige Cookies.
- Bei Nichteinhalten drohen nicht nur Bußgelder nach der DSGVO, sondern zusätzlich nach der TTDSG.
- Öffentlichen Stellen müssen Sie auf Verlangen Auskunft über Bestands- und Nutzerdaten geben.
Wie sieht ein TTDSG gerechter Cookie Banner aus?
- Cookies werden bis zur Einwilligung des Nutzers nicht geladen.
- Die Einwilligung muss aktiv erfolgen. Das heißt, die Zustimmung darf nicht vorab ausgewählt sein.
- Der Cookie-Banner verfügt über einen “Akzeptieren” und “Ablehnen” Button die gestalterisch, gleichwertig (gleiche Größe, Form und Farbe) sind.
- Der Nutzer muss umfassend über die Zwecke und Anbieter der Cookies informiert werden.
Was müssen Sie tun, um der TTDSG gerecht zu werden?
Sollten Sie bis jetzt immer noch keine echte Einwilligung über einen Cookie Consent Banner auf Ihrer Seite haben, dann ist dies ab dem 01. Dezember 2021 verpflichtend, wenn Sie Analyse-Trackings oder Cookies (zum Beispiel Google Dienste) nutzen.
Für alle Bestandskunden, die bei uns die Serviceleistung “Backups und Updates” gebucht haben, sind die Consent Cookie Banner bereits angepasst. Sie brauchen nichts weiter auf Ihrer Website zu unternehmen.
Möchten Sie, dass wir Ihre Website bezüglich der TTDSG (oder DSGVO) prüfen, dann nehmen sie jetzt einfach Kontakt zu uns auf.