Was bedeutet Probezeit in der Ausbildung?

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Hallo zusammen,

heute erzähle ich euch etwas über die Probe­zeit in der Ausbil­dung im Allge­meinen und wie meine Probe­zeit in der CGW verlief.

Die Probe­zeit beginnt am Anfang der Ausbil­dung und dient dem gegen­sei­tigen Kennen­lernen von Azubi und Betrieb. Sie bietet beiden Seiten das Recht einer frist­losen Kündigung.

In dieser Zeit kann man sich die Frage stellen: Passt die Ausbil­dung zu mir? Fühle ich mich wohl? Auf der anderen Seite kann auch der Ausbilder heraus­finden ob du in den Betrieb passt. In meinem Fall verlief also alles gut!

Beide Parteien profi­tieren davon den rich­tigen Azubi/​Ausbil­dungs­be­trieb zu finden, denn die meisten Ausbil­dungen dauern immerhin zwei bis drei Jahre.

Ist die Probe­zeit geschafft, unter­steht der Azubi dem Kündi­gungs­schutz und kann nur bei schweren Verstößen gegen den Vertrag gekün­digt werden.

Wie lange dauert die Probezeit?

Laut §20 des Berufs­bil­dungs­ge­setzes muss die Probe­zeit in der Ausbil­dung mindes­tens 1 Monat und darf höchs­tens 4 Monate betragen. Eine Verkür­zung oder Verlän­ge­rung ist nach Absprache mit dem Betrieb möglich.

Meine Probezeit

Meine Probe­zeit betrug insge­samt vier Monate. Ich konnte in dieser Zeit heraus­finden, dass die Ausbil­dung zum Medi­en­ge­stalter auf jeden Fall etwas für mich ist und mir die Arbeit bei der CGW großen Spaß macht!

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