Am Anfang noch verhalten, eher experimentell, dann aber mit einer steilen (Lern-)Kurve bis zur täglichen intensiven Nutzung – mein Weg mit ChatGPT ist sicher typisch. Und ich bin mittlerweile sicher, dass uns die Nutzung von ChatGPT oder vergleichbaren KI-Tools in Fleisch und Blut übergehen wird.
Je nach dem, in welcher Branche man arbeitet, stellen sich aber schnell auch rechtliche Fragen: Welche KI-Ergebnisse darf ich eigentlich wofür wie nutzen? Insbesondere dann, wenn man – wie wir als Kommunikationsagentur – mit Texten und Bildern Geld verdient. Oder auch wenn man wie viele unserer Kunden mit sensiblen Daten zu tun hat.
Folgende rechtliche Aspekte habe ich mir nach mehreren Webinaren zum Thema „KI und Recht“ hinter die Ohren geschrieben:
- Fehleranfälligkeit: Die KI weiß nicht alles
KI arbeitet auf Basis von Wahrscheinlichkeiten – und das bedeutet: Sie liegt nicht immer richtig. Gerade für Unternehmen, die mit Texten, Bildern oder anderen kreativen Inhalten arbeiten, ist es essenziell, alle von der KI erzeugten Ergebnisse sorgfältig zu prüfen. Fehler, Missverständnisse und falsche Fakten kommen vor – die Haftung liegt am Ende immer beim Anwender. Bei CGW gilt daher: Kein KI-Content verlässt das Haus, ohne eine gründliche Qualitätskontrolle.
- Urheberrecht: Die KI ist kein Urheber
Spannend – und oft missverstanden – ist die Frage nach dem Urheberrecht. KI kann zwar aus riesigen Datenmengen lernen, doch sie ist (noch) kein Mensch. Das heißt: KI-generierte Inhalte genießen in Deutschland in der Regel keinen urheberrechtlichen Schutz. Was bedeutet das für Unternehmen? Inhalte, die rein von einer KI produziert werden, kann grundsätzlich jeder nutzen. Anders sieht es aus, wenn die KI urheberrechtlich geschützte Werke verarbeitet oder reproduziert – wie z.B. bekannte Songtexte, Figuren oder Bilder. Hier gilt: Die Rechte der Urheber bleiben bestehen, und eine unerlaubte Nutzung kann teuer werden. Komplex wird es bei sogenannten Mashups oder Neuinterpretationen (Beispiel: Eminem rappt Elvis’ Jailhouse Rock) – rechtlich bleibt das eine Grauzone.
- Persönlichkeitsrecht: Der Mensch bleibt Mittelpunkt
Das Recht am eigenen Bild und das Persönlichkeitsrecht gelten auch im digitalen Zeitalter – und ganz besonders bei KI-Anwendungen. Deepfakes, also täuschend echte KI-Bilder oder Videos, die Prominente in Szenen zeigen, die nie passiert sind, sind rechtlich problematisch (z. B. Donald Trump mit Cocktail am Strand). Unternehmen sollten hier besondere Vorsicht walten lassen und im Zweifel auf die Nutzung solcher Inhalte verzichten.
- Kennzeichnungspflicht
Es besteht keine allgemeine Kennzeichnungspflicht von KI-generiertem Content. Im Rahmen der Transparenzpflichten muss aber offengelegt werden, wenn man mit einer KI interagiert (z. B. bei Chatbots).
- Datenschutz: Sensible Daten sind tabu
Personenbezogene oder sensible Daten dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung nicht an KI-Systeme übermittelt werden. Das betrifft nicht nur Namen, sondern auch jede Information, die Rückschlüsse auf Einzelpersonen zulassen könnte. Hier gilt: Lieber einmal mehr nachfragen oder auf Nummer sicher gehen.
3 Dinge, die ich mir für meine Arbeit mit ChatGPT gemerkt habe
- KI-generierte Inhalte immer prüfen
- Keine personenbezogenen oder andere sensible Daten an die KI geben
- Am KI-Output gibt es keine Urheberrechte
Klar ist: Das Thema KI ist hochgradig dynamisch. Und auch gerade die rechtlichen Aspekte werden sich erst noch mit dem technologischen Fortschritt herausbilden. Hier heißt es also: Am Ball bleiben und sich mit Newslettern, Webinaren, Podcast und Co auf dem Laufenden halten. Und in besonders heiklen Fällen rechtlich beraten lassen.
Meine Lieblings-KI-Infoquellen
Der KI-Podcast von ARD
KI im Marketing (wöchentlich, Fokus Marketing)
Die AINAUTEN (3x pro Woche, kompakt)
Jens.Marketing – Dein KI-Update Newsletter (wöchentlich; Tools, verschiedene Kategorien, übersichtlich)
KI zum Kaffee (LinkedIn-Newsletter; wöchentlich, mit Prompts für ChatGPT und Midjourney)
Das Gelbe vom AI (LinkedIn-Newsletter; 14-tägig, aktuelle Entwicklungen + Auswirkungen Arbeitsmarkt)
gradually.ai KI-Newsletter (unregelmäßig, mehrmals monatlich)
Sie haben Fragen zu KI-Content und Recht? Sprechen Sie uns gerne an – wir unterstützen Sie bei der sicheren und kreativen Nutzung neuer Technologien!