Einfach mal machen? Rechtliche Aspekte von ChatGPT & Co

Einfach mal machen? Rechtliche Aspekte von ChatGPT & Co

Am Anfang noch verhalten, eher expe­ri­men­tell, dann aber mit einer steilen (Lern-)Kurve bis zur tägli­chen inten­siven Nutzung – mein Weg mit ChatGPT ist sicher typisch. Und ich bin mitt­ler­weile sicher, dass uns die Nutzung von ChatGPT oder vergleich­baren KI-Tools in Fleisch und Blut über­gehen wird.

Je nach dem, in welcher Branche man arbeitet, stellen sich aber schnell auch recht­liche Fragen: Welche KI-Ergeb­nisse darf ich eigent­lich wofür wie nutzen? Insbe­son­dere dann, wenn man – wie wir als Kommu­ni­ka­ti­ons­agentur – mit Texten und Bildern Geld verdient. Oder auch wenn man wie viele unserer Kunden mit sensi­blen Daten zu tun hat.

Folgende recht­liche Aspekte habe ich mir nach mehreren Webi­naren zum Thema „KI und Recht“ hinter die Ohren geschrieben:

  1. Fehler­an­fäl­lig­keit: Die KI weiß nicht alles
    KI arbeitet auf Basis von Wahr­schein­lich­keiten – und das bedeutet: Sie liegt nicht immer richtig. Gerade für Unter­nehmen, die mit Texten, Bildern oder anderen krea­tiven Inhalten arbeiten, ist es essen­ziell, alle von der KI erzeugten Ergeb­nisse sorg­fältig zu prüfen. Fehler, Miss­ver­ständ­nisse und falsche Fakten kommen vor – die Haftung liegt am Ende immer beim Anwender. Bei CGW gilt daher: Kein KI-Content verlässt das Haus, ohne eine gründ­liche Qualitätskontrolle.
  2. Urhe­ber­recht: Die KI ist kein Urheber
    Span­nend – und oft miss­ver­standen – ist die Frage nach dem Urhe­ber­recht. KI kann zwar aus riesigen Daten­mengen lernen, doch sie ist (noch) kein Mensch. Das heißt: KI-gene­rierte Inhalte genießen in Deutsch­land in der Regel keinen urhe­ber­recht­li­chen Schutz. Was bedeutet das für Unter­nehmen? Inhalte, die rein von einer KI produ­ziert werden, kann grund­sätz­lich jeder nutzen. Anders sieht es aus, wenn die KI urhe­ber­recht­lich geschützte Werke verar­beitet oder repro­du­ziert – wie z.B. bekannte Song­texte, Figuren oder Bilder. Hier gilt: Die Rechte der Urheber bleiben bestehen, und eine uner­laubte Nutzung kann teuer werden. Komplex wird es bei soge­nannten Mashups oder Neuin­ter­pre­ta­tionen (Beispiel: Eminem rappt Elvis’ Jail­house Rock) – recht­lich bleibt das eine Grauzone.
  3. Persön­lich­keits­recht: Der Mensch bleibt Mittelpunkt
    Das Recht am eigenen Bild und das Persön­lich­keits­recht gelten auch im digi­talen Zeit­alter – und ganz beson­ders bei KI-Anwen­dungen. Deepf­akes, also täuschend echte KI-Bilder oder Videos, die Promi­nente in Szenen zeigen, die nie passiert sind, sind recht­lich proble­ma­tisch (z. B. Donald Trump mit Cock­tail am Strand). Unter­nehmen sollten hier beson­dere Vorsicht walten lassen und im Zweifel auf die Nutzung solcher Inhalte verzichten.
  4. Kenn­zeich­nungs­pflicht
    Es besteht keine allge­meine Kenn­zeich­nungs­pflicht von KI-gene­riertem Content. Im Rahmen der Trans­pa­renz­pflichten muss aber offen­ge­legt werden, wenn man mit einer KI inter­agiert (z. B. bei Chatbots).
  5. Daten­schutz: Sensible Daten sind tabu
    Perso­nen­be­zo­gene oder sensible Daten dürfen ohne ausdrück­liche Einwil­li­gung nicht an KI-Systeme über­mit­telt werden. Das betrifft nicht nur Namen, sondern auch jede Infor­ma­tion, die Rück­schlüsse auf Einzel­per­sonen zulassen könnte. Hier gilt: Lieber einmal mehr nach­fragen oder auf Nummer sicher gehen.

3 Dinge, die ich mir für meine Arbeit mit ChatGPT gemerkt habe

  • KI-gene­rierte Inhalte immer prüfen
  • Keine perso­nen­be­zo­genen oder andere sensible Daten an die KI geben
  • Am KI-Output gibt es keine Urheberrechte

Klar ist: Das Thema KI ist hoch­gradig dyna­misch. Und auch gerade die recht­li­chen Aspekte werden sich erst noch mit dem tech­no­lo­gi­schen Fort­schritt heraus­bilden. Hier heißt es also: Am Ball bleiben und sich mit News­let­tern, Webi­naren, Podcast und Co auf dem Laufenden halten. Und in beson­ders heiklen Fällen recht­lich beraten lassen.

Meine Lieblings-KI-Infoquellen

Der KI-Podcast von ARD
KI im Marke­ting (wöchent­lich, Fokus Marketing)
Die AINAUTEN (3x pro Woche, kompakt)
Jens​.Marke​ting – Dein KI-Update News­letter (wöchent­lich; Tools, verschie­dene Kate­go­rien, übersichtlich)
KI zum Kaffee (LinkedIn-News­letter; wöchent­lich, mit Prompts für ChatGPT und Midjourney)
Das Gelbe vom AI (LinkedIn-News­letter; 14-tägig, aktu­elle Entwick­lungen + Auswir­kungen Arbeitsmarkt)
gradu​ally​.ai KI-News­letter (unre­gel­mäßig, mehr­mals monatlich)

Sie haben Fragen zu KI-Content und Recht? Spre­chen Sie uns gerne an – wir unter­stützen Sie bei der sicheren und krea­tiven Nutzung neuer Technologien!

Facebook
Twitter
LinkedIn
Pinterest
WhatsApp

Beliebte Blog-Beiträge entdecken

Beliebte Blog-Beiträge entdecken

KI
Inhaltsverzeichnis