Warum die neuen Transparenzpflichten des AI Act nicht nur die Rechtsabteilung betreffen
Vielleicht kennen Sie das Gefühl: Der EU AI Act klingt nach einem Thema für Juristinnen und Juristen – weit weg vom eigenen Tagesgeschäft. Genau das ändert sich gerade. Ab dem 2. August 2026 greifen die zentralen Transparenzpflichten aus Artikel 50 der KI-Verordnung – und die betreffen praktisch jedes Unternehmen, das KI-Tools wie ChatGPT, Copilot oder Midjourney im Arbeitsalltag einsetzt. Da es sich um unmittelbar geltendes EU-Recht handelt, braucht es dafür kein deutsches Umsetzungsgesetz. Der finale Verhaltenskodex zur Kennzeichnung wurde bereits am 10. Juni 2026 veröffentlicht.
Dabei geht es nicht darum, den Einsatz von KI einzuschränken, sondern darum, ihn sichtbar zu machen: Menschen sollen erkennen können, wann sie es mit einem KI-Chatbot, einem KI-generierten Bild oder einem KI-unterstützten Text zu tun haben. Wer heute schon offen kommuniziert, hat also weniger zu tun, als der Name des Gesetzes zunächst vermuten lässt.
In diesem Beitrag zeige ich Ihnen, wer konkret betroffen ist und wie Sie die neuen Kennzeichnungspflichten in Ihrem Unternehmen ganz praktisch umsetzen – inklusive der wichtigsten Regeln auf Meta, YouTube und TikTok.
Anbieter oder Betreiber? Die entscheidende Weichenstellung
Die KI-Verordnung unterscheidet zwei Rollen, und welche für Sie zutrifft, entscheidet darüber, welche Pflichten überhaupt greifen:
- Anbieter entwickeln ein KI-System oder lassen es entwickeln und bringen es unter eigenem Namen in Verkehr.
- Betreiber nutzen ein KI-System in eigener Verantwortung – etwa für Kundenkommunikation, Marketing oder interne Prozesse.
Für die meisten mittelständischen Unternehmen gilt: Sie sind in der Regel Betreiber von Tools wie ChatGPT oder Copilot, nicht Anbieter. Das bedeutet, dass vor allem die Pflichten rund um Deepfakes und KI-Texte von öffentlichem Interesse für Sie relevant sind. Nur wer ein KI-System unter eigener Marke betreibt – etwa einen eigenen Chatbot auf Basis einer fremden KI-Technologie – übernimmt für dieses eine System zusätzlich auch die Anbieterrolle.
Was heißt das konkret für Ihren Arbeitsalltag?
Abstrakte Paragrafen helfen wenig – deshalb hier die wichtigsten Fälle aus der Praxis:
Chatbot auf Ihrer Website
Nutzerinnen und Nutzer müssen erkennen können, dass sie mit einer KI kommunizieren, zum Beispiel durch einen klaren Hinweis wie „Sie sprechen mit einem KI-Assistenten“ direkt im Chat-Fenster.
Newsletter und Website-Texte
Eine Kennzeichnungspflicht entsteht nur, wenn zwei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind: Der Text informiert die Öffentlichkeit über ein Thema von öffentlichem Interesse (etwa Gesundheit, Sicherheit oder Wirtschaft), und er wurde ohne menschliche Prüfung veröffentlicht. Liest also jemand aus Ihrem Team den KI-generierten Text gegen und übernimmt die redaktionelle Verantwortung, entfällt die Pflicht. Reine Produktbeschreibungen, klassische Werbetexte oder unterhaltende Inhalte fallen ohnehin meist nicht unter „öffentliches Interesse“ und sind befreit. Wichtig für die Umsetzung: Ein Hinweis im Impressum reicht nicht – die Kennzeichnung muss dort sichtbar sein, wo der Inhalt zum ersten Mal wahrgenommen wird.
Und was gilt zusätzlich auf Meta, YouTube und TikTok?
Neben dem AI Act haben die großen Plattformen längst eigene Kennzeichnungsregeln – die für Ihre Social-Media-Inhalte parallel gelten:
- Meta (Facebook, Instagram, Threads): Fotorealistische Bilder, Videos oder Audioinhalte, die mit KI erstellt oder stark verändert wurden, müssen über den „KI-Info“-Schalter gekennzeichnet werden. Meta erkennt viele KI-Tools über Wasserzeichen und Metadaten (C2PA/IPTC) inzwischen auch automatisch und setzt das Label dann selbst. Bei Werbeanzeigen gelten nochmals strengere Offenlegungspflichten.
- YouTube: Entscheidend ist hier das Täuschungspotenzial – wirkt ein Inhalt täuschend echt, obwohl er künstlich erzeugt wurde, muss er gekennzeichnet werden. Skripte, Untertitel oder offensichtliche Animation sind ausgenommen. Auch YouTube erkennt bekannte KI-Tools automatisch über Wasserzeichen und verankert das Label dann fest im Player.
- TikTok: Geht bei Deepfakes von echten Personen am strengsten vor – solche Inhalte werden ohne Zustimmung der abgebildeten Person grundsätzlich gelöscht. Für alle anderen KI-Inhalte gibt es einen Kennzeichnungs-Schalter beim Hochladen; bei Verstößen droht ein mehrstufiges Sanktionssystem bis zur Kontosperrung.
Wichtig zu wissen: Die Plattform-Regeln sind Hausregeln, keine Gesetze – ein Verstoß dagegen kostet im schlimmsten Fall Reichweite oder den Account. Der AI Act geht für kommerzielle und marketingbezogene Inhalte in der EU strenger vor als jede Plattform-Ausnahme und gilt unabhängig davon, was Meta, YouTube oder TikTok im Detail erlauben.
Bußgelder und Ausnahmen
Verstöße gegen Artikel 50 können mit Bußgeldern von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden – deutlich weniger als bei verbotenen KI-Praktiken (bis zu 35 Millionen Euro bzw. 7 Prozent), aber dennoch spürbar. Gleichzeitig gibt es sinnvolle Ausnahmen: Rein kreative, satirische oder künstlerische Inhalte sowie normale Werbetexte sind in der Regel nicht kennzeichnungspflichtig, solange keine Täuschung über den KI-Ursprung entsteht.
Checkliste: Was Sie jetzt schon prüfen können
- Setzen Sie einen Chatbot ein – und ist für Nutzer:innen klar erkennbar, dass sie mit einer KI sprechen?
- Veröffentlichen Sie KI-generierte oder KI-überarbeitete Texte zu gesellschaftlich relevanten Themen ohne menschliche Prüfung?
- Nutzen Sie KI-generierte Bilder oder Videos auf Meta, YouTube oder TikTok – und kennzeichnen Sie diese sowohl nach Plattform-Regeln als auch nach AI Act?
- Ist in Ihrem Unternehmen klar, wer für die Kennzeichnung verantwortlich ist – Marketing, IT oder Geschäftsführung?
- Haben Sie einen Überblick, welche KI-Tools in welchen Abteilungen überhaupt im Einsatz sind?
Ein Punkt bleibt in Bewegung
Der sogenannte „Digital Omnibus“-Entwurf der EU-Kommission könnte die Frist für die maschinenlesbare, technische Kennzeichnung synthetischer Inhalte durch die Anbieter (also die KI-Tool-Hersteller selbst) auf Dezember 2027 verschieben. Die übrigen Pflichten für Betreiber sind davon nicht betroffen. Es lohnt sich, hier kurz vor dem 2. August 2026 noch einmal nachzuschauen, ob sich etwas geändert hat.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Prüfen Sie unternehmensspezifische Fragen im Einzelfall immer mit einer Anwältin oder einem Anwalt.
Stand: Juli 2026