KI-Kennzeichnung: Was ab August 2026 für Ihr Unternehmen gilt

Warum die neuen Transparenzpflichten des AI Act nicht nur die Rechtsabteilung betreffen

Viel­leicht kennen Sie das Gefühl: Der EU AI Act klingt nach einem Thema für Juris­tinnen und Juristen – weit weg vom eigenen Tages­ge­schäft. Genau das ändert sich gerade. Ab dem 2. August 2026 greifen die zentralen Trans­pa­renz­pflichten aus Artikel 50 der KI-Verord­nung – und die betreffen prak­tisch jedes Unter­nehmen, das KI-Tools wie ChatGPT, Copilot oder Midjourney im Arbeits­alltag einsetzt. Da es sich um unmit­telbar geltendes EU-Recht handelt, braucht es dafür kein deut­sches Umset­zungs­ge­setz. Der finale Verhal­tens­kodex zur Kenn­zeich­nung wurde bereits am 10. Juni 2026 veröffentlicht.

Dabei geht es nicht darum, den Einsatz von KI einzu­schränken, sondern darum, ihn sichtbar zu machen: Menschen sollen erkennen können, wann sie es mit einem KI-Chatbot, einem KI-gene­rierten Bild oder einem KI-unter­stützten Text zu tun haben. Wer heute schon offen kommu­ni­ziert, hat also weniger zu tun, als der Name des Gesetzes zunächst vermuten lässt.

In diesem Beitrag zeige ich Ihnen, wer konkret betroffen ist und wie Sie die neuen Kenn­zeich­nungs­pflichten in Ihrem Unter­nehmen ganz prak­tisch umsetzen – inklu­sive der wich­tigsten Regeln auf Meta, YouTube und TikTok.

Anbieter oder Betreiber? Die entscheidende Weichenstellung

Die KI-Verord­nung unter­scheidet zwei Rollen, und welche für Sie zutrifft, entscheidet darüber, welche Pflichten über­haupt greifen:

  • Anbieter entwi­ckeln ein KI-System oder lassen es entwi­ckeln und bringen es unter eigenem Namen in Verkehr.
  • Betreiber nutzen ein KI-System in eigener Verant­wor­tung – etwa für Kunden­kom­mu­ni­ka­tion, Marke­ting oder interne Prozesse.

Für die meisten mittel­stän­di­schen Unter­nehmen gilt: Sie sind in der Regel Betreiber von Tools wie ChatGPT oder Copilot, nicht Anbieter. Das bedeutet, dass vor allem die Pflichten rund um Deepf­akes und KI-Texte von öffent­li­chem Inter­esse für Sie rele­vant sind. Nur wer ein KI-System unter eigener Marke betreibt – etwa einen eigenen Chatbot auf Basis einer fremden KI-Tech­no­logie – über­nimmt für dieses eine System zusätz­lich auch die Anbieterrolle.

Was heißt das konkret für Ihren Arbeitsalltag?

Abstrakte Para­grafen helfen wenig – deshalb hier die wich­tigsten Fälle aus der Praxis:

Chatbot auf Ihrer Website

Nutze­rinnen und Nutzer müssen erkennen können, dass sie mit einer KI kommu­ni­zieren, zum Beispiel durch einen klaren Hinweis wie „Sie spre­chen mit einem KI-Assis­tenten“ direkt im Chat-Fenster.

Newsletter und Website-Texte

Eine Kenn­zeich­nungs­pflicht entsteht nur, wenn zwei Bedin­gungen gleich­zeitig erfüllt sind: Der Text infor­miert die Öffent­lich­keit über ein Thema von öffent­li­chem Inter­esse (etwa Gesund­heit, Sicher­heit oder Wirt­schaft), und er wurde ohne mensch­liche Prüfung veröf­fent­licht. Liest also jemand aus Ihrem Team den KI-gene­rierten Text gegen und über­nimmt die redak­tio­nelle Verant­wor­tung, entfällt die Pflicht. Reine Produkt­be­schrei­bungen, klas­si­sche Werbe­texte oder unter­hal­tende Inhalte fallen ohnehin meist nicht unter „öffent­li­ches Inter­esse“ und sind befreit. Wichtig für die Umset­zung: Ein Hinweis im Impressum reicht nicht – die Kenn­zeich­nung muss dort sichtbar sein, wo der Inhalt zum ersten Mal wahr­ge­nommen wird.

Und was gilt zusätzlich auf Meta, YouTube und TikTok?

Neben dem AI Act haben die großen Platt­formen längst eigene Kenn­zeich­nungs­re­geln – die für Ihre Social-Media-Inhalte parallel gelten:

  • Meta (Face­book, Insta­gram, Threads): Foto­rea­lis­ti­sche Bilder, Videos oder Audio­in­halte, die mit KI erstellt oder stark verän­dert wurden, müssen über den „KI-Info“-Schalter gekenn­zeichnet werden. Meta erkennt viele KI-Tools über Wasser­zei­chen und Meta­daten (C2PA/​IPTC) inzwi­schen auch auto­ma­tisch und setzt das Label dann selbst. Bei Werbe­an­zeigen gelten noch­mals stren­gere Offenlegungspflichten.
  • YouTube: Entschei­dend ist hier das Täuschungs­po­ten­zial – wirkt ein Inhalt täuschend echt, obwohl er künst­lich erzeugt wurde, muss er gekenn­zeichnet werden. Skripte, Unter­titel oder offen­sicht­liche Anima­tion sind ausge­nommen. Auch YouTube erkennt bekannte KI-Tools auto­ma­tisch über Wasser­zei­chen und veran­kert das Label dann fest im Player.
  • TikTok: Geht bei Deepf­akes von echten Personen am strengsten vor – solche Inhalte werden ohne Zustim­mung der abge­bil­deten Person grund­sätz­lich gelöscht. Für alle anderen KI-Inhalte gibt es einen Kenn­zeich­nungs-Schalter beim Hoch­laden; bei Verstößen droht ein mehr­stu­figes Sank­ti­ons­system bis zur Kontosperrung.

Wichtig zu wissen: Die Platt­form-Regeln sind Haus­re­geln, keine Gesetze – ein Verstoß dagegen kostet im schlimmsten Fall Reich­weite oder den Account. Der AI Act geht für kommer­zi­elle und marke­ting­be­zo­gene Inhalte in der EU strenger vor als jede Platt­form-Ausnahme und gilt unab­hängig davon, was Meta, YouTube oder TikTok im Detail erlauben.

Bußgelder und Ausnahmen

Verstöße gegen Artikel 50 können mit Bußgel­dern von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des welt­weiten Jahres­um­satzes geahndet werden – deut­lich weniger als bei verbo­tenen KI-Prak­tiken (bis zu 35 Millionen Euro bzw. 7 Prozent), aber dennoch spürbar. Gleich­zeitig gibt es sinn­volle Ausnahmen: Rein krea­tive, sati­ri­sche oder künst­le­ri­sche Inhalte sowie normale Werbe­texte sind in der Regel nicht kenn­zeich­nungs­pflichtig, solange keine Täuschung über den KI-Ursprung entsteht.

Checkliste: Was Sie jetzt schon prüfen können

  • Setzen Sie einen Chatbot ein – und ist für Nutzer:innen klar erkennbar, dass sie mit einer KI sprechen?
  • Veröf­fent­li­chen Sie KI-gene­rierte oder KI-über­ar­bei­tete Texte zu gesell­schaft­lich rele­vanten Themen ohne mensch­liche Prüfung?
  • Nutzen Sie KI-gene­rierte Bilder oder Videos auf Meta, YouTube oder TikTok – und kenn­zeichnen Sie diese sowohl nach Platt­form-Regeln als auch nach AI Act?
  • Ist in Ihrem Unter­nehmen klar, wer für die Kenn­zeich­nung verant­wort­lich ist – Marke­ting, IT oder Geschäftsführung?
  • Haben Sie einen Über­blick, welche KI-Tools in welchen Abtei­lungen über­haupt im Einsatz sind?

Ein Punkt bleibt in Bewegung

Der soge­nannte „Digital Omnibus“-Entwurf der EU-Kommis­sion könnte die Frist für die maschi­nen­les­bare, tech­ni­sche Kenn­zeich­nung synthe­ti­scher Inhalte durch die Anbieter (also die KI-Tool-Hersteller selbst) auf Dezember 2027 verschieben. Die übrigen Pflichten für Betreiber sind davon nicht betroffen. Es lohnt sich, hier kurz vor dem 2. August 2026 noch einmal nach­zu­schauen, ob sich etwas geän­dert hat.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts­be­ra­tung. Prüfen Sie unter­neh­mens­spe­zi­fi­sche Fragen im Einzel­fall immer mit einer Anwältin oder einem Anwalt.

Stand: Juli 2026

Facebook
Twitter
LinkedIn
Pinterest
WhatsApp

Beliebte Blog-Beiträge entdecken

Beliebte Blog-Beiträge entdecken

Inhaltsverzeichnis