Seit dem 13. Dezember 2024 ist die neue Produktsicherheitsverordnung (General Product Safety Regulation, GPSR) in Kraft getreten. Sie löst das bisherige Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) ab und bringt wichtige Änderungen für Betreiber von Online-Shops mit sich. Die Verordnung soll sicherstellen, dass nur sichere Produkte in Verkehr gebracht werden, und legt erweiterte Informations- und Sorgfaltspflichten fest. Doch was bedeutet das konkret für Ihren Shop?
Was ist die Produktsicherheitsverordnung (GPSR)?
Die GPSR gilt für nahezu alle Verbraucherprodukte, die in der EU verkauft werden – unabhängig davon, ob es sich um neue, gebrauchte oder wiederaufbereitete Artikel handelt. Ziel ist es, Produkte so sicher zu gestalten, dass von ihnen keine Gefährdung für Verbraucher ausgeht.
Weitere Informationen zur Produktsicherheitsverordnung (GPSR) finden Sie auf der EU-Webseite.
Welche Produkte fallen unter die Verordnung?
Die Produktsicherheitsverordnung deckt eine Vielzahl von Produkten ab, darunter:
- Elektronikartikel: Ladegeräte, Bluetooth-Kopfhörer, LED-Lampen.
- Haushaltsgegenstände: Küchengeräte, Geschirr, Reinigungsutensilien.
- Kinderspielzeug: Puzzle, Malsets, Plüschtiere.
- Mode: Kleidung, Accessoires, Schuhe.
Auch personalisierte Geschenke oder handgefertigte Artikel fallen unter die Regelung, sofern sie von Verbrauchern genutzt werden.
Ausnahme: Produkte wie Lebensmittel, Tierarzneimittel oder Antiquitäten sind nicht betroffen, da für diese spezielle Regelungen gelten.
Neue Anforderungen für Online-Shops ab Dezember 2024
Um den Vorgaben der GPSR zu entsprechen, müssen Online-Shops ab Dezember 2024 folgende Anforderungen erfüllen:
- Herstellerangaben: Der Name, die Adresse und die elektronische Kontaktmöglichkeit des Herstellers (oder des Importeurs bei außerhalb der EU produzierten Produkten) müssen sichtbar im Angebot angegeben werden.
- Produktidentifikation: Jedes Angebot muss das Produkt eindeutig beschreiben, z. B. durch Modellnummern, Größenangaben und ein Bild oder eine Illustration.
- Warnhinweise und Sicherheitsinformationen: Diese müssen leicht verständlich und – falls Sie international verkaufen – in den Amtssprachen der Zielmärkte angegeben werden.
- Kontrolle vor dem Verkauf: Händler müssen sicherstellen, dass die Produkte den neuen Anforderungen entsprechen. Falls Herstellerpflichten nicht eingehalten werden, dürfen die Produkte nicht verkauft werden.
Praxisbeispiele: So setzen Sie die Vorgaben um
Die Umsetzung der neuen Verordnung hängt von Ihrem Produktsortiment ab. Hier einige Beispiele:
- Verkaufen Sie Kinderkleidung? Sorgen Sie dafür, dass Warnhinweise wie „Nicht geeignet für Kinder unter drei Jahren“ deutlich sichtbar sind.
- Bieten Sie Haushaltsgeräte an? Fügen Sie Informationen zur sicheren Nutzung direkt im Angebot ein, beispielsweise zur Energieeffizienz.
- Verkaufen Sie Getränkeautomaten an Unternehmen? Achten Sie darauf, dass Sicherheits- und Warnhinweise, wie z. B. Hinweise zur sachgerechten Reinigung, für den Endverbraucher klar und sichtbar sind.
Übergangsfrist und Handlungsempfehlungen
Produkte, die vor dem 13. Dezember 2024 in Verkehr gebracht wurden, fallen unter die bisherigen Regelungen. Plattformen wie Amazon verlangen jedoch möglicherweise eine frühzeitige Umsetzung der neuen Vorgaben.
Unser Tipp:
Um rechtliche Konsequenzen und mögliche Rückrufaktionen zu vermeiden, sollten Sie die Produktsicherheitsverordnung unbedingt einhalten. Unsere Agentur unterstützt Sie gern bei der Umsetzung der neuen Anforderungen – von der Überprüfung Ihrer Angebote bis zur Integration der notwendigen Informationen.
Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich bei rechtlichen Fragen an einen Anwalt Ihres Vertrauens.