Wir haben ein Wortungetüm-Update für Sie! Aktuell kursieren viele Nachrichten und Informationen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, das bereits 2021 verabschiedet wurde. Es basiert auf dem European Accessibility Act (EAA), der wiederum 2019 verabschiedet wurde und die Basis für nationales Recht bildet.
Mit dem Gesetz werden Unternehmen verpflichtet, ihr Angebot im Sinne des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes barrierefrei zu gestalten. Ziel ist es, Menschen mit Einschränkungen den Zugang und die Nutzung von Produkten und Dienstleistungen zu vereinfachen.
Bis zum 28. Juni 2025 müssen Webangebote barrierefrei gestaltet sein. Unternehmen haben somit noch Zeit, die notwendigen Anpassungen vorzunehmen, sollten aber rechtzeitig beginnen, um den Anforderungen gerecht zu werden.
Diese Frage ist leider nicht ganz so einfach zu beantworten und wird im Gesetzestext nicht endgültig geklärt. Sicher sind Sie, wenn Ihre Online-Präsenz den „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1” auf Level AA entspricht.
Eine gute Nachricht für alle Unternehmen, die rein geschäftliche (B2B) Angebote haben: Für Sie gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) nicht! Zudem sind Kleinunternehmen von den Anforderungen des BFSG ausgenommen. Kleinunternehmen sind Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz beziehungsweise einer Bilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro.
Als B2B-Unternehmen können Sie die Nachrichten zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gut gelaunt an sich vorbeiziehen lassen. Als B2C-Unternehmen, das nicht unter eine Ausnahmeregelung fällt, sollten Sie sich mit dem Thema grundsätzlich auseinandersetzen.
Wir beraten Sie gerne zu pragmatischen Umsetzungsmöglichkeiten, eine Rechtsberatung können wir wie gehabt natürlich nicht anbieten.
Wir stehen gerne parat! Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen und Unterstützung bei der Umsetzung der Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes.
Copyright 1985 - 2025 CGW GmbH – Kommunikationsagentur ● Impressum ● Datenschutz ● Kontakt
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