Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Was Unternehmen jetzt wissen müssen!

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Was Unternehmen jetzt wissen müssen!

Wir haben ein Wort­un­getüm-Update für Sie! Aktuell kursieren viele Nach­richten und Infor­ma­tionen zum Barrie­re­frei­heits­stär­kungs­ge­setz, das bereits 2021 verab­schiedet wurde. Es basiert auf dem Euro­pean Acces­si­bi­lity Act (EAA), der wiederum 2019 verab­schiedet wurde und die Basis für natio­nales Recht bildet.

Um was geht es?

Mit dem Gesetz werden Unter­nehmen verpflichtet, ihr Angebot im Sinne des Barrie­re­frei­heits­stär­kungs­ge­setzes barrie­re­frei zu gestalten. Ziel ist es, Menschen mit Einschrän­kungen den Zugang und die Nutzung von Produkten und Dienst­leis­tungen zu vereinfachen.

Die wichtigsten Ziele des Gesetzes sind:

  • Verbes­serter Zugang: Menschen mit Behin­de­rungen sollen leichter auf Produkte und Dienst­leis­tungen zugreifen können.
  • Gleich­stel­lung: Die Teil­habe am gesell­schaft­li­chen und wirt­schaft­li­chen Leben soll für alle Menschen möglich sein.
  • Inno­va­tion fördern: Unter­nehmen sollen Anreize erhalten, inno­va­tive Lösungen zu entwi­ckeln, die Barrieren abbauen.

Ab wann gilt es?

Bis zum 28. Juni 2025 müssen Weban­ge­bote barrie­re­frei gestaltet sein. Unter­nehmen haben somit noch Zeit, die notwen­digen Anpas­sungen vorzu­nehmen, sollten aber recht­zeitig beginnen, um den Anfor­de­rungen gerecht zu werden.

Wichtige Termine:

  • Verab­schie­dung des Gesetzes: 2021
  • Umset­zung in natio­nales Recht: Bis 28. Juni 2025
  • Endgül­tige Barrie­re­frei­heit: Ab 28. Juni 2025 müssen alle rele­vanten Ange­bote barrie­re­frei sein.

Was heißt barrierefrei?

Diese Frage ist leider nicht ganz so einfach zu beant­worten und wird im Geset­zes­text nicht endgültig geklärt. Sicher sind Sie, wenn Ihre Online-Präsenz den „Richt­li­nien für barrie­re­freie Webin­halte (WCAG) 2.1” auf Level AA entspricht.

Die wichtigsten Kriterien der WCAG 2.1 Level AA:

  • Wahr­nehm­bar­keit: Inhalte müssen für alle Sinne (Sehen, Hören, etc.) wahr­nehmbar sein.
  • Bedien­bar­keit: Benut­zer­ober­flä­chen und Navi­ga­tion müssen für alle Nutzer einfach zu bedienen sein.
  • Verständ­lich­keit: Inhalte und Bedie­nung müssen verständ­lich und nach­voll­ziehbar sein.
  • Robust­heit: Inhalte müssen so robust sein, dass sie zuver­lässig von verschie­denen Hilfs­mit­teln inter­pre­tiert werden können.

Sind Sie betroffen?

Eine gute Nach­richt für alle Unter­nehmen, die rein geschäft­liche (B2B) Ange­bote haben: Für Sie gilt das Barrie­re­frei­heits­stär­kungs­ge­setz (BFSG) nicht! Zudem sind Klein­un­ter­nehmen von den Anfor­de­rungen des BFSG ausge­nommen. Klein­un­ter­nehmen sind Unter­nehmen mit weniger als 10 Mitar­bei­tern oder einem Jahres­um­satz bezie­hungs­weise einer Bilanz­summe von höchs­tens zwei Millionen Euro.

Wer ist ausgenommen?

  • B2B-Unter­nehmen: Unter­nehmen, die ausschließ­lich geschäft­liche Ange­bote haben.
  • Klein­un­ter­nehmen: Unter­nehmen mit weniger als 10 Mitar­bei­tern oder einem Jahres­um­satz bezie­hungs­weise einer Bilanz­summe von höchs­tens zwei Millionen Euro.

Unsere Empfehlung

Als B2B-Unter­nehmen können Sie die Nach­richten zum Barrie­re­frei­heits­stär­kungs­ge­setz gut gelaunt an sich vorbei­ziehen lassen. Als B2C-Unter­nehmen, das nicht unter eine Ausnah­me­re­ge­lung fällt, sollten Sie sich mit dem Thema grund­sätz­lich auseinandersetzen.

Tipps für B2C-Unternehmen:

  • Früh­zeitig starten: Beginnen Sie recht­zeitig mit der Planung und Umset­zung der Barrierefreiheit.
  • Bera­tung in Anspruch nehmen: Lassen Sie sich von Experten beraten, um sicher­zu­stellen, dass alle Anfor­de­rungen erfüllt werden.
  • Schu­lung von Mitar­bei­tern: Schulen Sie Ihre Mitar­beiter in den Grund­lagen der Barrie­re­frei­heit, um ein besseres Verständnis und eine reibungs­lose Umset­zung zu gewährleisten.

Wir beraten Sie gerne zu prag­ma­ti­schen Umset­zungs­mög­lich­keiten, eine Rechts­be­ra­tung können wir wie gehabt natür­lich nicht anbieten.

Haben Sie Fragen?

Wir stehen gerne parat! Kontak­tieren Sie uns für weitere Infor­ma­tionen und Unter­stüt­zung bei der Umset­zung der Anfor­de­rungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes.

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