Azubi-Vertrag: Worauf muss man achten?

Azubi-Vertrag: Worauf muss man achten?

Dadurch, dass ich vor ein paar Wochen meine Ausbil­dungs­ver­trag unter­schrieben habe, habe ich mit dem Thema befasst, was so alles in einem Ausbil­dungs­ver­trag stehen muss.

Folgendes muss zwingend im Ausbildungsvertrag erfasst sein:

Angaben zum Ausbil­dungs­be­trieb
Der Zeit­raum und wie dieser inhalt­lich gefüllt und unter­teilt wird.

  • Die konkrete Berufs­tä­tig­keit sowie das Ziel der Ausbildung.
  • Eine infor­ma­tive Beschrei­bung der Maßnahmen, die ergriffen werden.
    Bspw. Verset­zung an andere Stand­orte oder Firma, o. ä.
  • Berufs­schule
    Bis zum 21 Lebens­jahr musst Du während der Ausbil­dung eine Berufs­schule besu­chen. In dieser ange­meldet wirst du von deinem Ausbildungsbetrieb.
  • Die Arbeits­zeit. Wie viele Stunden werden wann gearbeitet?
  • Länge und Kondi­tionen der Probe­zeit.
  • Höhe der Vergü­tung, sowie die Auszah­lungs­weise sollten fest­ge­legt werden.
  • Anzahl der Urlaubs­tage.
  • Umstände, die eine Kündi­gung legi­ti­mieren, sollten fest­ge­halten werden.
  • Gene­relle Verweise: Tarif­kon­trakte, Betriebs.- und Dienstvereinbarungen

Tipp: Orien­tieren kannst du dich an dem Berufs­aus­bil­dungs­ge­setz (BBiG). Hier ist alles fest­ge­halten, was zwin­gend in dem Vertrag stehen muss und es sind Mindes­ter­for­der­nisse fest­ge­legt. Diese lassen sich aller­dings noch indi­vi­duell ergänzen.

Sonderregelungen

  • Bist Du beim Unter­schreiben des Vertrags jünger als 18 Jahre, müssen deine Eltern den Vertrag für dich unterzeichnen.
  • Ausbil­dungs­mittel, wie zum Beispiel Arbeits­klei­dung oder Büro­ma­te­ria­lien müssen vom Arbeit­geber gestellt werden.

Zum Schluss ist noch wichtig, dass dir ein Exem­plar des Vertrages auf Papier vorliegen muss, bevor du deine Ausbil­dung beginnst. Wenn du dich jetzt noch unsi­cher fühlst, kannst du dir bei der IHK deiner Region eine Vorlage des Ausbil­dungs­ver­trages herun­ter­laden und diese schon einmal mit jemandem durch gehen, der mehr Ahnung hat. Auch den Ausbil­dungs­ver­trag, den du letzt­lich von deinem Arbeit­geber zum Unter­schreiben bekommst, soll­test du noch einmal mit einem Fami­li­en­mit­glied oder jemandem, der sich mit dem Thema schon einmal ausein­an­der­ge­setzt hat, durchgehen.

Ich hoffe ich konnte euch helfen,
Eure Hannah

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