Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen greift dem Einzelhandel mit einem gesonderten Förderprogramm in Sachen Digitalisierung unter die Arme. Aber aufgepasst: Die Zeit läuft!
Wer wird gefördert?
Das Programm richtet sich ausschließlich an Kleinunternehmer aus dem stationären Einzelhandel mit Ladengeschäft in NRW, max. 49 Beschäftigten und einem Jahresumsatz bis 10 Mio. €. Der Antragsteller muss darlegen, dass das geplante Digitalisierungs-Projekt unmittelbar der Abwehr oder Abmilderung der Folgen der Corona-Krise dient.
Wie viel wird gefördert?
Bis 12.000€ können gefördert werden (Dienstleistungen und/oder Sachausgaben): 90% werden gefördert, 10% muss der Kunde an Selbstbeteiligung zahlen.
Wie ist die Zeitschiene?
Bewerbungsfrist: 31.08.2020, Durchführung bis 31.12.2020
Wichtig: Die Anträge werden nach Eingangsdatum geprüft.
Weitere Infos + Förderantrag:
https://www.ptj.de/forschungsfoerderung/digitaler-einzelhandel/sonderprogramm2020